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KfW-Fördermittel auch für verbundene Unternehmen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 15. Juni 2005

Bislang war eine Förderung von Unternehmen nur für Unabhängige möglich. Je nachdem, wie sehr das Antrag stellende Unternehmen mit einem anderen verflochten ist, werden jetzt Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme anteilig hinzugerechnet und es ist auch eine Förderung verbundener Unternehmen möglich.

Bei Partnerunternehmen, bei denen andere Unternehmen mit 25 % bis 30 % beteiligt sind, erfolgt eine prozentuale Anrechnung der Größenmerkmale nach der Höhe der Beteiligung. Für Unternehmen, die eine Anteilsmehrheit an einem anderen Unternehmen halten, werden die Größenmerkmale des verbundenen Unternehmens voll angerechnet.

Die meisten Darlehen der KfW-Mittelstandsbank werden nur an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Welche Unternehmen das sind, richtet sich nach einer EU-Definition, die seit dem 01.01.2005 für mehr Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung eröffnet. Maßgeblich sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Jahresumsatz.

Ein Unternehmen profitiert von den Fördermitteln, wenn es nicht mehr als 250 Mitarbeiter hat und der Jahresumsatz 50 Mio. Euro nicht übersteigt, die Obergrenze für eine Förderung durch die KfW.