Advertisement
Startseite arrow Nachrichten arrow Ab 1. Juli 2005 werden Zinseinnahmen EU-weit gemeldet
Ab 1. Juli 2005 werden Zinseinnahmen EU-weit gemeldet PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 5. Juni 2005

Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen aus anderen EU-Staaten hat, muss ab dem Sommer damit rechnen, dass der deutsche Fiskus darüber eine Kontrollmitteilung erhält. Auf der Grundlage der EU-Zinsrichtlinie soll nämlich die Besteuerung von Zinseinkünften bei natürlichen Steuerpflichtigen innerhalb der EU effektiver werden.

Ausnahmen sind die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Belgien. Diese Länder haben die Möglichkeit, eine Quellensteuer zu erheben, deren Satz derzeit bei 15 % liegt, aber 2008 auf 20 % und 2011 auf 35 % steigen soll.

Die Quellensteuer wird nur auf Zinseinkünfte abgeführt. Kursgewinne bleiben steuerfrei. Erträge von gemischten Fonds, die höchstens 15 % ihres Kapitals in Zinstiteln anlegen, oder von Hedgefonds-Produkten können so z. B. weiterhin ohne Steuerabschlag vereinnahmt werden. Zudem trifft die EU-Zinssteuer nur natürliche Personen, aber keine Stiftungen und Offshore-Gesellschaften.

Das BMF hat ein Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung veröffentlicht, mit der Deutschland seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Zukünftige Meldungen aus dem Ausland werden die Finanzämter zu Nachfragen für die Vergangenheit veranlassen, falls entsprechende Einnahmen bisher nicht erklärt wurden.

Download des BMF-Schreibens http://www.bundesfinanzministerium.de

Download der Anlage zum BMF-Schreiben http://www.bundesfinanzministerium.de