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?1-Euro-Jobber? sind unfallversichert PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 1. Juni 2005

Wie alle anderen Arbeitnehmer stehen auch „1-Euro-Jobber“ bei Arbeitsunfällen, einschließlich Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Auch diese Beschäftigten sollten jede noch so kleine Verletzung am Arbeitsplatz umgehend in das Verbandbuch des Betriebs eintragen lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Beschäftigte gar nicht oder höchstens drei Tage arbeitsunfähig geschrieben wird und der Vorfall deshalb der Berufsgenossenschaft nicht gemeldet werden muss.

Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten der Heilbehandlung, einer nötigen beruflichen Wiedereingliederung, ggf. auch einer Unfallrente. Dies gilt jedoch nur, wenn tatsächlich ein Arbeitsunfall ursächlich war, auch dann, wenn sich die schwer wiegenden Folgen erst später zeigen. Im Zweifelsfall kann der Eintrag im Verbandbuch den Nachweis dafür erleichtern.

Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten, sollte dieser auch vorübergehend Beschäftigte (meist 1-Euro-Jobber) bei Arbeitsantritt auf diese Notwendigkeit hinweisen, weil bei möglichen Spätfolgen der Betroffene häufig schon wieder aus dem Betrieb ausgeschieden ist.