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Aushilfslohn für die Ehefrau ist trotz Kontovollmacht Betriebsausgabe PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Mai 2005

Vertragliche Beziehungen zwischen Eheleuten und anderen Angehörigen werden vom Finanzamt besonders beäugt. Ein weiteres (positives) Urteil zum Thema Ehegattenarbeitsverhältnis hat der BFH gefällt.

Eine mitarbeitende Ehefrau besaß Kontovollmacht und hob vom betrieblichen Konto größere Beträge ab, die auch ihr Gehalt enthalten sollten. Sie teilte die Beträge in der Buchhaltung entsprechend ihrer Verwendung selbst auf, sodass das betriebliche Girokonto keine Bankbewegungen zeigte, die den Zahlungen entsprachen. Dies war für das Finanzamt der Grund, das Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anzuerkennen. Dem BFH aber reichte diese Handhabung allein nicht aus, um steuerliche Konsequenzen zu ziehen.
(BFH, Urteil vom 26.08.2004, Az. IV R 68/02)