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Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 19. April 2005
Das Bundesdatenschutzgesetz, das in seiner letzten Fassung am 23. Mai 2001 in Kraft getreten ist, verlangt von allen Betrieben, die Einhaltung der dort verankerten datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hierzu wurde eine dreijährige Übergangsvorschrift eingeräumt, die im Mai 2004 ausgelaufen ist.

Eine behördliche Überprüfung der Einhaltung des BDSG kann nun auf jeden Betrieb zukommen. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz kann eine solche Überprüfung jederzeit und unangemeldet durchführen. Der Aufsichtsbehörde ist Zutritt zum Betrieb zu gewähren.

Das Gesetz verlangt, dass alle Betriebe, in denen mehr als 4(!) Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben. Bei Nichtbeachtung dieser und anderer Vorschriften droht dem Betrieb ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro bzw. bis zu 250.000 Euro sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Das Datenschutzgesetz fordert neben der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch die Einhaltung einer ganzen Reihe von Grundsätzen wie z. B. Datensparsamkeit, Pseudonymisierung, etc. Zweck des Datenschutzes ist es, der durch die fortschreitende Verbreitung und Einsatz von Computern auch gestiegene Gefahr des Datenmissbrauchs Einhalt zu gebieten.

Die Aufgabe des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht in seinen Rechten beeinträchtigt wird bzw. selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen kann. Dies wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt.

Eine Broschüre des Instituts für Betriebsberatung im Maler- und Lackeirerhandwerk gibt eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Anforderungen zum Thema Datenschutz. Sie enthält darüber hinaus Checklisten und Musterformulierungen, die es dem Betrieb ermöglichen, Sofortmaßnahmen einzuleiten und somit die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Innungsmitglieder können die Broschüre gegen eine Schutzgebühr beim Institut unter http://www.malerinstitut.de anfordern.