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Umsatzsteuer-Kontrollverfahren |
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Dienstag, 12. April 2005 |
Unternehmer mit eigener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können ab sofort den Namen und die Anschrift des Inhabers einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage per Internet überprüfen.
Unter http://www.bff-online.de ermöglicht das neue Onlineverfahren des Bundesamts für Finanzen neben einer direkten Beantwortung der Anfrage einen Datenzugriff unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde.
Die bisherigen Möglichkeiten der qualifizierten Bestätigungsanfrage – schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form – bleiben weiterhin bestehen, jedoch können bei telefonischer Anfrage nicht mehr als fünf ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bestätigt werden. |