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Lohnsteuer bei Dienstwagenkauf PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 7. April 2005

Kauft der Geschäftsführer einer GmbH den Firmenwagen ab, kann das Finanzamt unter Umständen auf Zahlung pochen, auch wenn ein marktüblicher Preis vereinbart wurde. Das Gleiche – nämlich einen geldwerten Vorteil – vermutet das Finanzamt auch bei Übernahme des Pkw durch einen Angestellten.

Kurz vor Ende seines Dienstverhältnisses kaufte ein stellvertretender Geschäftsführer von seinem Arbeitgeber einen gebrauchten Pkw für 27.800 DM (Wert festgelegt über DAT-Schätzgutachten auf Basis des Händlereinkaufspreises). Obwohl sich die Parteien über den marktgerechten Preis einig waren, verlangte das Finanzamt Lohnsteuer.

Das FG Düsseldorf sah die Situation wie das Finanzamt. Der geldwerte Vorteil sei nicht zu hoch, sondern liege eher im unteren Bereich.
(FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2002, Az. 13 K 2376/01 E;
es ist Revision beim BFH unter Az. VI R 37/03 eingelegt)