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Übereinstimmungsnachweise im Trockenbau PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 20. Juni 2004
Rigips: Argumentationshilfe der VHT gibt Sicherheit Zur Sicherung der Qualität und zur Klärung von Haftungsfragen müssen Verarbeitungsbetriebe über die Verwendbarkeit von Bauprodukten Nachweise führen. Besonders schwierig wird es im Trockenbau, wenn sie Kunden und Planern erklären müssen, dass über eine Gipsfaser- oder Gipskartonplatte kein gesonderter Nachweis zu führen ist, da es sich hierbei um ein »geregeltes Bauprodukt« handelt. Um Verarbeitern, Planern, Architekten und Bauherren mehr Sicherheit zu dieser Thematik zu schaffen, bietet Rigips seinen Kunden kostenlos ein Merkblatt der VHT, der Versuchsanstalt für Holz- und Trockenbau an.

Um die Eigenschaften und unterschiedlichen Eignungen der gerade im Trockenbau ständig wachsenden Zahl von Baustoffen, Produkten und Systemen unterscheiden zu können, müssen in Deutschland von Hersteller und Verarbeiter verschiedene Nachweise geführt werden. Qualität und Haftungsfragen stehen hier in engem Bezug und können nur zuverlässig durch so genannte Übereinstimmungsnachweise geklärt werden. Das kostenlos bei Rigips zu beziehende VHT Merkblatt erklärt ausführlich und leicht verständlich alle Hintergründe und Details zu Übereinstimmungsnachweisen. Neben der Frage, was sich hinter Bauprodukten und Bauarten verbirgt, werden die Bedeutung des Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) sowie die Übereinstimmungserklärung umfassend erläutert. Das VHT Merkblatt ist bei Rigips unter Telefon 0211/5503-0 oder per Fax 0211/5503-208 kostenlos zu bestellen.