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Schriftformklausel für Nachträge in AGB unwirksam
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Donnerstag, 10. Juni 2004 |
Bauindustrie begrüßt BGH-Urteil: »Fehlende schriftliche Beauftragung keine Ausrede mehr«
»Dem Trick unseriöser Auftraggeber, Baufirmen wegen fehlender schriftlicher Beauftragung eine Zahlung zu verweigern, hat der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben.« Mit diesen Worten wies am 9. Juni in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, noch einmal auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. November 2003 – VII ZR 53/03 – zur Unwirksamkeit von Schriftformklauseln für Nachträge in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin.
Gegenstand der Entscheidung war ein Streit über die Frage der Vergütung von Nachträgen, das heißt Leistungen, die zusätzlich oder in geänderter Form als im Vertrag vereinbart, zur Ausführung gelangen und zu Mehrkosten führen. Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten und zur Kostensicherheit vereinbaren Auftraggeber häufig – insbesondere bei Pauschalpreisverträgen – so genannte Schriftformklauseln für Nachträge. Da in der Praxis – so auch im vorliegenden Fall – die Schriftform nicht eingehalten, die Nachtragsleistung aber erbracht wird, verweigern die Auftraggeber deren Vergütung.
Nach Auffassung des BGH sind vom Auftraggeber in AGB vereinbarte Schriftformklauseln, die jegliche Nachforderungen ausschließen, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen beruhen, unwirksam, da sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen. Zwar gestehen die Richter dem Auftraggeber ein Interesse an Kostensicherheit sowie Vermeidung von Auseinandersetzungen zu, dies reicht jedoch nicht aus, Leistungen des Auftragnehmers ohne geldwerten Ausgleich behalten und nutzen zu können, da berechtigte Nachforderungen ihre Ursache regelmäßig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hätten.
»Ein klares Wort und ein zu begrüßendes Urteil, das einen weiteren Schritt zu fairen und ausgewogenen Vertragsbedingungen darstellt«, sagte Knipper.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie |