Advertisement
Startseite arrow Nachrichten arrow Baugewerbe: Neuregelung bei der Umsatzsteuer
Baugewerbe: Neuregelung bei der Umsatzsteuer PDF Drucken E-Mail
Montag, 19. April 2004
Steuerschuldumkehr bei Leistungen durch Subunternehmer Seit dem 1. April ist die Umsatzsteuer auf Bauleistungen neu geregelt. Mit einer Übergangszeit bis zum 30. Juni müssen Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen, die Umsatzsteuer auf die Leistungen der Subunternehmer selbst an das Finanzamt abführen.

Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen, gilt in Zukunft:
Sie berechnen die Umsatzsteuer auf die Netto-Rechnungen ihrer Subunternehmer und führen den entsprechenden Betrag an die Finanzbehörden ab. Damit entfällt für die Auftraggeber das Haftungsrisiko nicht geleisteter Umsatzsteuer durch Subunternehmer.

Für Subunternehmer gilt:
Sie stellen die eigenen Rechnungen nur noch netto aus, das heißt sie bekommen in Zukunft die Mehrwertsteuer nicht mehr überwiesen. Infolgedessen müssen sie entsprechende Beträge nicht mehr an das Finanzamt abführen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen den Auftraggeber auf seine Pflicht zur Überweisung der Umsatzsteuer hinzuweisen.

Nullsummenspiel
Diese Steuerschuldumkehr ist für die beteiligten Unternehmen aufwendungsneutral, da die Mehrwertsteuer nach wie vor ein so genannter »Durchlaufender Posten« ist, der keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung von Unternehmen hat. Es ändern sich lediglich die Aufgaben der Beteiligten und damit deren Haftungsrisiko für nicht gezahlte Umsatzsteuer.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Handwerkskammer. Einen Überblick finden Sie auch im Internet-Auftritt der HWK Leipzig und der HWK Düsseldorf.

Quelle: handwerk.de