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NRW: Meistergründungsprämie jetzt auf Nicht-Ziel-2-Gebiete begrenzt PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 18. April 2004
Neuausrichtung bringt Absenkung der Fördersumme auf 5.000 Euro Die Meistergründungsprämie NRW, das von der Landesregierung selbst so bezeichnete »Erfolgsmodell« der Finanzhilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit, wird mit Änderungen fortgeführt: Unter anderem wurde die Förderung rückwirkend vom 1. Januar an von 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt und auf Gründungsvorhaben außerhalb der strukturschwachen Ziel-2-Gebiete des Landes begrenzt. Innerhalb dieser Fördergebiete, also vor allem in weiten Teilen des Ruhrgebietes, können Gründungswillige auch aus dem Handwerk die so genannte »Go!«-Gründungsprämie beantragen, die wie bisher 10.000 Euro umfasst.

Etwa 8.800 Handwerksmeisterinnen und -meister sind seit 1995 mit der Meistergründungsprämie NRW unterstützt worden, bei der die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) mit der Abwicklung beauftragt worden ist. Die Meisterinnen und Meister haben seitdem in den Unternehmen, die von ihnen gegründet oder übernommen wurden beziehungsweise an denen sie sich beteiligt haben, mehr als 45.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Dies ergibt einen Durchschnittsbetrag von nur wenig mehr als 1.900 Euro pro Stelle, was Landespolitiker aller Couleur immer wieder dazu veranlasste, die Meisterprämie als das effizienteste Förderprogramm in diesem Bereich zu loben.

Die Haushaltsprobleme des Landes haben nun dazu geführt, dass die Finanzhilfe in der Summe und in ihrem Geltungsbereich neu ausgerichtet wurde. Gleichzeitig hat das Land die Richtlinie weitestgehend an die Bestimmungen für die »Go!«-Gründungsprämie angelehnt. Dementsprechend müssen die Antragsteller für die Meisterprämie nun ebenfalls darlegen, dass sie bei ihrer Existenzgründung einen Finanzierungsbedarf von mindestens 25.000 Euro (bei Männern) beziehungsweise 20.000 Euro (bei Frauen) haben. Wie bisher müssen sie nach Ablauf von drei Jahren gegenüber der LGH nachweisen, Mitarbeiter über zusammengerechnet 24 Monate beschäftigt zu haben. Als neue Klausel muss dabei jedoch beachtet werden, dass ein erster Arbeitsplatz nach Ablauf eines Jahres nach der Prämiengewährung besetzt ist. Der Antrag auf die Prämie inklusive eines durch die jeweilige Handwerkskammer geprüften Gründungskonzeptes und des Nachweises, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist, ist jetzt unbedingt vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Nur für die Meisterinnen und Meister, deren Start in die Selbstständigkeit zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai liegt, gibt es hier eine Ausnahmeregelung.

Die Förderung soll in dieser Form zumindest bis Ende 2005 gelten. Die Unterlagen für die Meistergründungsprämie NRW sind bei den Handwerkskammern erhältlich. Gründer aus den Ziel-2-Gebieten sollten sich wegen der »Go!«- Prämie ebenfalls an ihre Handwerkskammer wenden. Einen ersten Überblick über die Abgrenzung der Ziel-2-Gebiete gibt es im Internet unter www.ziel2-nrw.de, Button »Fördergebiete«.


Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW. Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der fast 160.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus berät die LGH die Landesregierung bei deren Maßnahmen zur Mittelstandsförderung und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte.

Quelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.