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Österreich: Richtlinie Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton überarbeitet PDF Drucken E-Mail
Montag, 12. April 2004
Die Richtlinie der ÖVBB »Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton« wurde bereits im Jahre 1990 erstmals herausgegeben. In den folgenden Jahren wurde ein Teil 2 mit den Prüfverfahren eingearbeitet und 1995 der gesamte Text als RVS 13.61 und 13.62 in Kraft gesetzt.

Durch die Weiterentwicklung der Instandsetzungsverfahren und vor allem Instandsetzungsprodukte, aber auch durch die Aktivitäten im Bereich der Normung, sowohl der europäischen, als auch nationalen Änderungen war eine Neubearbeitung notwendig. Die Berücksichtigung dieser Richtlinien und die Beibehaltung der nationalen Besonderheiten waren also wesentliche Aspekte einer reizvollen Aufgabe.

Für die Neuerstellung wurde in der ÖVBB ein Arbeitskreis der Sektion Instandhaltung unter Vorsitz von Georg Oppelmeier eingerichtet, der nach zweijähriger Arbeit mit 1.12.2003 eine neue Richtlinie präsentieren konnte.

Es wurde versucht den bisherigen Aufbau der Richtlinie weitgehend beizubehalten und so dem Anwender ein übersichtlich gestaltetes Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Neu strukturiert wurde der Bereich der Instandsetzungsmaßnahmen am Beton. Einerseits war es notwendig die Prüfmethodik der heute üblichen Form mit Erstprüfung, Regelprüfung und Prüfung bei der Anwendung anzupassen, aber auch die Prüfanforderungen der neuen Vorschriften, wie etwa ÖNORM B 4710-1 oder ÖNORM B 3303 zu berücksichtigen. Für alle Produktgruppen, die untenstehend angeführt sind, wurden also Tabellen erstellt, aus denen die die Nachweise, Anforderungen, Toleranzen, Prüfverfahren und der Prüfumfang ersichtlich sind.

Produktgruppen laut Richtlinie
* Hydrophobierung
* Imprägnierung
* Anstrich XF 3 oder XF 4
* Beschichtung gering rissüberbrückend XF 3
* Beschichtung hoch rissüberbrückend XF 4
* Feinmörtel XF 3 oder XF 4
* Leichtgewichtsmörtel
* Instandsetzungsmörtel händisch appliziert
– Konstruktiv tragend
– Konstruktiv ergänzend
– Sonstige Anwendungen XF 3 oder XF 4
* Instandsetzungsmörtel maschinell appliziert (nass)
– Konstruktiv tragend
– Konstruktiv ergänzend
– Sonstige Anwendungen XF 3 oder XF 4
* Instandsetzungsmörtel maschinell appliziert (trocken)
– Konstruktiv tragend
– Konstruktiv ergänzend
– Sonstige Anwendungen XF 3 oder XF 4

In weiteren Tabellen werden die Prüfungen bei der Anwendung, die sowohl die Beurteilung des Untergrundes betreffen, als auch die Kriterien der Überwachung bei der Ausführung beurteilen, beschrieben. Diese Prüfungen werden einerseits vom Ausführenden selbst durchgeführt oder an eine Prüfstelle vergeben. Die Häufigkeit für diese Prüfungen sind in der Richtlinie ebenfalls festgelegt.

Betreffend der Produkte wurden neue Gruppen definiert, und zwar im Bereich der Instandsetzungsmörtel Produkte für konstruktiv tragende, konstruktiv ergänzende und sonstige Anwendungen.

Unter konstruktiv tragend werden Instandsetzungen von konstruktiven Bauteilen behandelt, bei denen der Instandsetzungsmörtel in die statische Berechnung einfließt und der Mörtel auch für tragende Eigenschaften benötigt und dementsprechend beansprucht wird.

Konstruktiv ergänzend sind Instandsetzungen von konstruktiven Bauteilen, bei denen der Instandsetzungsmörtel nur für die geometrische Ergänzung benötigt wird.

Unter sonstigen Anwendungen werden Instandsetzungsmaßnahmen an nicht konstruktiven Bauteilen zusammengefasst.

Im Bereich der sonstigen Anwendungen, aber auch bei den Feinmörteln und Anstrichen werden zusätzlich Produkte für Frostangriffe ohne Taumittel (XF 3) und Frostangriffe mit Taumittel (XF 4) beschrieben.

Die neue Richtlinie der ÖVBB Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton ist Basis für die Erteilung von Produktzulassungen und Verleihung von Gütezeichen für Instandsetzungsprodukte, aber auch Basis für die Seminare für Fach- und Führungskräfte.

Gemeinsam mit dem Gütezeichen für Fachbetriebe sind durch die neue Richtlinie die Voraussetzungen für hochwertige Betoninstandsetzung geschaffen.