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Preisgleitklauseln für Stahl bringen Kalkulationssicherheit |
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Donnerstag, 25. März 2004 |
Risiko der Preisentwicklung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt
Die in jüngster Zeit gestiegene globale Nachfrage nach Stahl hat zu starken Preissteigerungen geführt. Dies bringt die Betriebe der Bauwirtschaft in erhebliche Schwierigkeiten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt es daher, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) dieser Entwicklung durch die Einführung von Preisgleitklauseln bei Beton-, Bau- und Spundwandstahl im öffentlichen Auftragwesen Rechnung trägt.
Bei Preisgleitklauseln handelt es sich um ein Instrument, das im öffentlichen Auftragswesen nur in Ausnahmesituationen Anwendung finden darf. Ebenso wie der BMVBW vertritt auch der ZDH die Auffassung, dass auf dem Stahlmarkt auch in naher Zukunft »wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten« sind. Damit liegen aber die Voraussetzungen für Preisgleitklauseln nach § 15 A der VOB vor. Die mit dem Erlass vom 23. März 2004 eingeführten Bestimmungen gelten nicht für abgeschlossene Verträge. Bei allen Neuaufträgen wird das Risiko der Preisentwicklung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt, da sowohl Auf- als auch Abschläge gegenüber dem vereinbarten Ausgangspreis Berücksichtigung finden.
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