Advertisement
Startseite arrow Nachrichten arrow Stuckateure arrow Wiesbaden verhängt 90 mal Bußgeld wegen Schwarzarbeit
Wiesbaden verhängt 90 mal Bußgeld wegen Schwarzarbeit PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 17. Februar 2004
Aufstockung der Sach- und Personalkosten hat sich mehr als gelohnt Die Stadt Wiesbaden hat im vergangenen Jahr 90 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 722.000 Euro wegen Schwarzarbeit, unberechtigter Handwerksausübung und unlauterer Werbung in Medien erlassen. Der Wiesbadener Handwerkskammerpräsident Robert Werner sprach von einem »phänomenalem Ergebnis«, das hessenweit seinesgleichen suche.

»Die Aufstockung der Sach- und Personalkosten für die verbesserte Schwarzarbeitsverfolgung hat sich somit mehr als gelohnt. Die Mitarbeiter tragen sich quasi selbst«, bemerkte Werner. Im Jahr 2002 hatte die Stadt Wiesbaden 66 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 270.000 Euro verhängt.

Werner zufolge belegten diese Zahlen, dass die Stadt Wiesbaden ihre Anstrengungen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung erfolgreich und vorbildlich intensiviert habe. Von den 90 verhängten Bußgeldbescheiden seien mittlerweile 75 in Höhe von fast 400.000 Euro rechtskräftig. Die Handwerkskammer Wiesbaden sehe sich damit bestätigt, dass man Schwarzarbeit nicht hinnehmen müsse, sondern erfolgreich eindämmen könne. Der Kammerpräsident appellierte an die Landeshauptstadt in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und den Personalbestand zumindest stabil zu halten.

Der Kammerpräsident bezeichnete Schwarzarbeit als den größten Schadensverursacher für die heimische Wirtschaft. »Wir gehen davon aus, dass im Wiesbadener Kammerbezirk etwa 15 Prozent des reell erwirtschafteten Handwerksjahresumsatzes von rund zehn Milliarden Euro durch Schwarzarbeit verloren gehen«, so Werner. Diese schwarz erwirtschafteten 1,5 Milliarden Euro verursachten nicht nur Einnahmeausfälle für die Sozialversicherung und den Staatshaushalt, sondern gefährdeten zudem auch legale Arbeitsplätze.

Schwarzarbeitsbekämpfung sei nur die zweitbeste Lösung, vielmehr gehe es darum, das Übel an der Wurzel zu packen. »Dies bedeutet insbesondere legale Handwerkerarbeiten attraktiver zu machen«, sagte Werner. Hierzu gehöre vor allem die steuerliche Gleichstellung von eigen- und fremdgenutzten Immobilien als wirksame Maßnahme zur Schwarzarbeitsbekämpfung.

Quelle: handwerk.de