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Flutkatastrophe: Soforthilfe kann ab Dienstag beantragt werden! PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 25. August 2002
Hilfsprogramm der Bundesregierung für von der Flutkatastrophe geschädigte Unternehmen
Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für geschädigte Unternehmen und Freiberufler können bei den antragsannehmenden Stellen der Länder ab Dienstag, dem 27. August 2002, beantragt werden.

Mit dem Programm werden Hilfen für glaubhaft gemachte und nicht versicherte Schäden im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerksbereichs, des Handels, des Dienstleistungsbereichs und der freien Berufe gezahlt. Gefördert werden u. a. Reparaturaufwendungen an Sachanlagen und Immobilien, Ersatzbeschaffung sowie der Schaden an Vorräten, Lagerbeständen, Halb- und Fertigprodukten.

Je Antragsteller kann ein erster Zuschuss in Höhe von 50 % der eingetretenen Schäden, maximal 15.000 EUR, gezahlt werden.

Die Soforthilfe wird von den Ländern verwaltet, die auch die Förderrichtlinien erlassen.

Anträge können gestellt werden:
• in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH in Dresden
• in Sachsen -Anhalt beim Landesförderinstitut in Magdeburg
• in Brandenburg bei der Investitionsbank in Potsdam
• in Thüringen bei der Aufbaubank in Erfurt
• in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut in Schwerin.

Bayern wird die antragsannehmende Stelle in Kürze bekannt geben.
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden die erforderlichen Schritte unternommen, sobald feststeht, ob Schäden eingetreten sind.

Die Länder haben zugesichert, die Förderanträge umgehend zu bearbeiten und die Fördermittel direkt auszuzahlen.