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ERP-Förderkreditzinsen jetzt noch günstiger PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 14. August 2002
Mit Wirkung vom 12. August 2002 werden die Zinsen für alle neuen ERP-Förderkredite um 0,25 %-Punkte ermäßigt.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller hierzu: "Mit dieser erneuten Zinssenkung wird die Mittelstandsfinanzierung in Anpassung an die allgemeine Entwicklung der Kapitalmarktzinsen jetzt noch günstiger. Damit können Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen ihre Vorhaben und innovativen Maßnahmen zu verbesserten Zinskonditionen jetzt in die Tat umsetzen".

Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 4,75 % (vorher 5,00 %), im übrigen Bundesgebiet 5,00 % (vorher 5,25 %), bei 100 %-iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr auf 3 %, im 4. Jahr auf 4 % und im 5. Jahr auf 5 %. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschl. 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,75 %, im übrigen Bundesgebiet 6,00 %.

Besonders günstig sind weiterhin die Konditionen des ERP-Innovationsprogramms. Hier beträgt der Zins für die langfristige Kreditfinanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung (einschl. Haftungsfreistellung) nur 4,60 % in den neuen Ländern und Berlin bzw. 4,85 % im übrigen Bundesgebiet. Der Zins in der Beteiligungsvariante des ERP Innovationsprogramms beträgt 7,50 % (ebenfalls mit Haftungsfreistellung).

Kreditanträge aus der deutschen Wirtschaft nehmen die jeweiligen Hausbanken entgegen.