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Maler- und Lackierer-Rente vereinbart |
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Dienstag, 6. August 2002 |
Für die 240 000 Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks haben der Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einen zukunftsweisenden Tarifvertrag zur Einführung einer "Tariflichen Zusatz-Rente" abgeschlossen. In wenigen Wochen rechnen die Tarifpartner mit einem Abschluss des behördlichen Genehmigungsverfahren.
Mit der Einrichtung einer Pensionskasse ist es gelungen, eine auf das Maler- und Lackiererhandwerk zugeschnittene Branchenlösung zu schaffen. Alle Arbeiter, Angestellten, aber auch Auszubildende, haben künftig die Möglichkeit, Entgeltzahlungen für die Altersvorsorge bis maximal vier Prozent umzuwandeln.
Eingebracht werden können folgende Entgelt-Bausteine:
• 24 Stunden jährlich aus dem Arbeitszeitkonto (RTV § 9)
• 2 Stunden des monatlichen Entgelts, falls kein Arbeitszeitkonto besteht
• Arbeitgeberzulage zu den Vermögenswirksamen Leistungen
• Weihnachtsgeld/Jahressondervergütung
• Zusätzliches Urlaubsgeld
• Sonder- bzw. Einmalzahlungen
• Weiteres laufendes Entgelt
Auf die eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge zahlt der jeweilige Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 12 Prozent. Ferner erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von den Sozialkassen des Malerhandwerks erfasst sind, eine zusätzliche tarifliche Zulage von 18 Prozent des eingezahlten Betrages, soweit sie ihre Altersversorgung über die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks umsetzen.
Neben der Tatsache, dass die Beträge "brutto für netto" angespart werden, garantiert die Zusatzversorgungskasse eine Mindestverzinsung in Höhe von 3,25 Prozent. Ferner werden die Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks von der hohen Rendite bei der Zusatzversorgungskasse profitieren, die in den letzten 25 Jahren durchschnittlich 6,71 Prozent betrug.
Weitere Informationen über die Maler- und Lackierer-Rente sind erhältlich unter www.malerrente.de oder www.igbau.de. |