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Berufsgenossenschaften: Tag gegen Lärm am 24. April 2002 |
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Montag, 25. Februar 2002 |
Kostenlose Hörtests und Telefonberatung durch BG-Experten
Lärm macht krank. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Mehr als 6.000 neue Fälle registrieren die Berufsgenossenschaften Jahr für Jahr. Nicht eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit wäre nötig, wenn alle Schutzmaßnahmen genutzt würden. Deshalb beteiligen sich die Berufsgenossenschaften auch in diesem Jahr wieder massiv am "Tag gegen Lärm", der am 24. April 2002 stattfindet.
Die Berufsgenossenschaften bieten an diesem Tag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in zahlreichen ihrer Arbeitsmedizinischen Einrichtungen kostenlose Hörtests und Beratungen durch BG-Experten an. Außerdem ist, ebenfalls von 15 bis 18 Uhr, ein Beratungstelefon geschaltet.
Die Berufsgenossenschaften, zuständig für Sicherheit und Gesundheitsschutz von 43 Millionen Beschäftigten und drei Millionen Unternehmen, verfolgen beim Thema Lärm ein dreistufiges Schutzkonzept. An erster Stelle steht eine Lärmdämmung an der Quelle, das heißt möglichst leise Maschinen und Anlagen. Wo dies nicht oder nicht vollständig gelingt, fordern sie: Raumakustische Maßnahmen, möglichst eine Isolation der Lärmquelle von der Umgebung. Ist beides nicht möglich, dann hilft nur noch eins: Der Griff zum persönlichen Gehörschutz. Es gilt die Grundsatzforderung der Berufsgenossenschaften: Jeder, der in einem Lärmbereich mit einem Beurteilungspegel von 90 Dezibel (A) oder darüber arbeitet, muss Gehörschutz tragen. Diese Lärmzonen sind nicht zu übersehen, denn sie müssen deutlich mit dem Schild "Gehörschutz tragen" gekennzeichnet sein. Schon ab einem Beurteilungspegel von 85 Dezibel (A) müssen die Betriebe ihren Beschäftigten kostenlos Gehörschutz, den es heute in verschiedenen wirksamen Formen und einem mittlerweile durchaus akzeptablen Tragekomfort gibt, zur Verfügung stellen. |